Mit Deiner Katze Nach Österreich – Alle Regeln

Mit der Katze nach Österreich – Alle Regeln für den Grenzübertritt auf vier Pfoten 

Das Reisen ist nicht unbedingt der Katzen Lust. Lieber bleiben die Fellnasen in ihren gewohnten vier Wänden. Doch manchmal ist es nicht anders möglich, und die Katze muss mit. Ob die Katze mit in den Urlaub nach Österreich soll oder mit allen anderen Haushaltsmitgliedern in ein neues Heim umzieht – es gelten einige Regeln für den Grenzübertritt für die Vierbeiner.

Innerhalb der EU ist das Reisen mit Heimtieren wie einer Katze sehr vereinfacht worden. Welche Regeln gelten, wenn Du mit der Katze nach Österreich reisen möchtest, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Mit der Katze nach Österreich – EU-Einreisebestimmungen für Katzen

Wer sich auf einer Urlaubsreise befindet und dabei nach Österreich einreist, und sei es nur zur Durchreise, muss viele Sachen beachten. Die nötigen Reisedokumente werden gecheckt, ob und welche Vignette für Österreich gebraucht wird, und auch über Staugefahren an Tunneln und Pässen informieren sich die Urlauber geflissentlich. Jedoch muss man, reisen eine oder mehrere Katzen mit, an noch mehr denken.

Für das Reisen von bis zu 5 Heimtieren innerhalb der EU und somit für die Einreise von Katzen nach Österreich gelten mehrere Bestimmungen. Die Grundlage dafür ist die EU-Verordnung Nr. 576/2013. Jede Katze muss:

  • elektronisch gekennzeichnet (gechipt) sein
  • einen europäischen Heimtierausweis (HTA) besitzen
  • über eine gültige Tollwutimpfung verfügen

Die Website Mautgebühren.de enthält beispielsweise eine übersichtliche Liste von Dingen, auf die man achten sollte, wenn man mit einer Katze reist.

Der EU-Heimtierausweis

Der Heimtierausweis, auch Pet Passport oder kurz HTA, ist seit dem 1. Oktober 2004 in der EU für Reisen mit Heimtieren vorgeschrieben. Das Dokument wird von einem Veterinär oder einer Veterinärin ausgestellt. Der HTA ist fälschungssicher und europaweit einheitlich. Im Heimtierausweis sind nicht nur alle Daten zum Tier hinterlegt, sondern auch der Halter mit allen wichtigen Daten eingetragen. So kann das Tier immer zweifelsfrei zugeordnet werden. Tierhalterwechsel müssen im Heimtierausweis dokumentiert werden.

Jedes Tier hat seinen eigenen Heimtierausweis. Auch die Chipnummer oder die deutlich identifizierbare Tätowierung sind hier hinterlegt. Für Katzen, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, muss eine Chip-Kennzeichnung erfolgen, beziehungsweise erfolgt sein, Tätowierung reicht dann nicht mehr aus.

Für die Nicht-EU-Länder Andorra, Schweiz, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt, Andorra und Island gelten dieselben Bestimmungen wie für EU-Länder.

Wann ist eine Tollwutimpfung notwendig und wie erfolgt der Nachweis?

Bis zum 18. Januar 2022 gab es unterschiedliche Bestimmungen für die Einreise von Katzen nach Österreich hinsichtlich der Pflicht zur Tollwutimpfung. Seit dem 19. Januar gilt eine allgemeine Pflicht zum Nachweis der Tollwutimpfung. Der Nachweis der gültigen Tollwutimpfung erfolgt über den europäischen Heimtierausweis.

Eine Einreise von Katzen ohne oder ohne gültige Tollwutimpfung ist seither nicht mehr möglich. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Einreise von Katzenwelpen. Kleine Kitten können erst nach der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden. Die Impfung wird drei Wochen später gültig. Daraus ergibt sich, dass Katzenwelpen unter einem Lebensalter von 15 Wochen grundsätzlich nicht mehr nach Österreich einreisen dürfen.

Wiedereinreise für Katzen nach Österreich

Für die Wiedereinreise von Katzen nach Österreich gelten die Bestimmungen der EU-Verordnung. Jede Katze benötigt also den europäischen Heimtierausweise, einen Mikrochip und die Tollwutimpfung.

Einreise von mehr als 5 Katzen nach Österreich

Es dürfen maximal 5 Katzen pro Person nach Österreich eingeführt werden beziehungsweise einreisen. Diese Anzahl darf nur mit einer besonderen Genehmigung überschritten werden. Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Katzen teilnehmen:

  • an einer Sportveranstaltung
  • an einem Wettbewerb
  • an einer Ausstellung oder
  • zu Trainingszwecken nach Österreich eingeführt werden.

Die Tiere müssen dafür über sechs Monate alt sein.

Einreise von Katzen nach Österreich aus Drittstaaten

Im Anhang VIII Teil 1 der EU-Verordnung 2021/404 sind alle Drittländer aufgeführt, aus denen eine Einreise für Heimtiere, also auch für Katzen, nach Österreich und unter welchen Umständen erlaubt ist. Die Katzen müssen in jedem Fall gechippt und gegen Tollwut geimpft sein.

Des Weiteren sind die Drittstaaten in zwei Gruppen eingeteilt:

  • Die erste Gruppe umfasst alle Drittländer, aus denen Katzen ohne serologische Tollwutuntersuchung einreisen können. Darunter fallen unter anderem Grönland, Island, Vereinigte Arabische Emirate, Australien oder auch Kanada.
  • Die zweite Gruppe umfasst Drittländer, bei denen eine Tollwut-Antikörperbestimmung notwendig ist. Hierzu gehören zum Beispiel Kuba, Ukraine, Südafrika, Serbien, Brasilien oder auch die Türkei.


Das Bundesamt für Verbraucherkontrolle hat ein detailliertes Papier zu den Bestimmungen für die Einreise von Heimtieren und die grenzüberschreitenden Kontrollen durch den Zoll herausgebracht.

Darüber hinaus muss für jede Katze eine Erklärung gemäß Artikel 25 Absatz 3 der EU-Verordnung Nr. 576/2013 vorhanden sein. Nur in Druckschrift in Englisch und Deutsch ausgefüllte Dokumente sind gültig. Muster gibt es bei den Tierärzten und Tierärztinnen oder beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG).

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